Allgemeine Geschäftsbedingungen
BEDINGUNGEN Callinghe aan- en verkoop B.V.
Im Folgenden als Residence Westduin (Callinghe Vakanties) bezeichnet.
Diese Bedingungen sind am 1. November 2018 in Kraft getreten.
Artikel 1: Definitionen
In diesen Bedingungen wird unter folgenden Begriffen verstanden:
a. Ferienunterkunft: Apartment im Komplex Residence Westduin, Westerduinweg 5, in Sint Maartenszee
b. Urlaubsgast: die Person, die mit Residence Westduin (Callinghe Vakanties) den Vertrag über die Ferienunterkunft abschließt;
c. Miturlauber: die im Vertrag angegebene(n) Person(en);
d. Dritter: jede andere Person, die nicht der Urlauber und/oder Miturlauber ist;
e. vereinbarter Preis: die für die Nutzung der Ferienunterkunft zu zahlende Vergütung; dabei ist anhand einer Preisliste anzugeben, was nicht im Preis inbegriffen ist;
f. Kosten: alle Kosten für Residence Westduin (Callinghe Vakanties), die mit der Ausübung der Freizeitaktivitäten verbunden sind;
g. Informationen: schriftliche/elektronische Daten über die Nutzung der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und die Regeln für den Aufenthalt;
h. Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrags durch den Urlauber vor dem Beginn des Aufenthalts;
i. Streitfall: wenn eine bei Residence Westduin (Callinghe Vakanties) eingereichte Beschwerde des Urlaubers nicht zur Zufriedenheit der Parteien gelöst wurde.
Artikel 2: Inhalt des Vertrags
1. Residence Westduin (Callinghe Vakanties) stellt dem Urlauber die Unterkunft zu Erholungszwecken, also nicht zum dauerhaften Wohnen, zur Verfügung, und zwar eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art und des vereinbarten Typs für den vereinbarten Zeitraum und zum vereinbarten Preis.
2. Residence Westduin (Callinghe Vakanties) ist verpflichtet, dem Urlauber vorab die schriftlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, auf deren Grundlage dieser Vertrag geschlossen wird. Residence Westduin (Callinghe Vakanties) teilt dem Urlauber Änderungen daran stets rechtzeitig mit.
3. Weichen die Informationen erheblich von den bei Vertragsabschluss bereitgestellten Informationen ab, hat der Urlauber das Recht, den Vertrag ohne Kosten zu stornieren.
4. Der Urlauber ist verpflichtet, den Vertrag und die dazugehörigen Informationen einzuhalten. Er sorgt dafür, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm wohnen, den Vertrag und die dazugehörigen Informationen einhalten.
Artikel 3: Dauer und Ablauf des Vertrags
Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit von Rechts wegen, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
Artikel 4: Preis und Preisänderung
1. Der Preis wird auf der Grundlage der derzeit geltenden Tarife vereinbart, die von Residence Westduin (Callinghe Vakanties) festgelegt wurden.
2. Wenn nach Festlegung des vereinbarten Preises aufgrund einer Kostensteigerung aufseiten des Anbieters zusätzliche Kosten aufgrund einer Änderung der Kosten und/oder Abgaben entstehen, die sich direkt auf die Ferienunterkunft oder den Urlauber beziehen, können diese dem Urlauber in Rechnung gestellt werden, auch nach Abschluss des Vertrags.
Artikel 5: Bezahlung
1. Der Urlauber hat die Zahlung in Euro zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unter Beachtung der vereinbarten Fristen.
2. Bei der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags verlangt. Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Anreise zu begleichen. Bei Buchungen, die innerhalb von 28 Tagen vor Anreise getätigt werden, ist der gesamte Betrag (100 %) sofort zu zahlen.
3. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der schriftlichen Mahnung nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, hat Residence Westduin (Callinghe Vakanties) das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des Rechts von Residence Westduin (Callinghe Vakanties) auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
4. Wenn Residence Westduin (Callinghe Vakanties) am Tag der Ankunft nicht im Besitz des gesamten fälligen Betrags ist, ist sie berechtigt, dem Urlauber den Zugang zur Ferienunterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechts von Residence Westduin (Callinghe Vakanties) auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
5. Die von Residence Westduin (Callinghe Vakanties) nach einer Inverzugsetzung in angemessener Höhe aufgewendeten außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Urlaubers. Wird der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt, werden nach schriftlicher Mahnung die gesetzlich festgelegten Zinsen auf den noch ausstehenden Betrag berechnet.
6. Der Urlauber ist verpflichtet, Schäden in oder an der Ferienunterkunft zu melden, die während der Mietzeit durch ihn, seine Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm wohnen, verursacht wurden. Diese Schäden sind vom Urlauber zu ersetzen. Die Rückzahlung der Kaution ändert nichts an der Verpflichtung des Urlaubers, eventuelle Schäden zu ersetzen. Residence Westduin (Callinghe Vakanties) ist berechtigt, den Urlauber nach Ablauf der Mietzeit haftbar zu machen.
7. Ab dem 01.01.2023 können Sie an unseren Rezeptionen nicht mehr bar bezahlen. Die Bezahlung erfolgt per EC-Karte oder Kreditkarte.
Artikel 6: Schadensversicherung
Alle über Residence Westduin (Callinghe Vakanties) getätigten Buchungen beinhalten eine obligatorische Schadensversicherung. Residence Westduin (Callinghe Vakanties) berechnet hierfür 25 € pro Buchung. Diese Schadensversicherung ersetzt die obligatorisch zu zahlende Kaution. Sollten bei normaler Nutzung des Objekts Schäden entstehen, erstattet Residence Westduin (Callinghe Vakanties) die Selbstbeteiligung bis zu einem Höchstbetrag von 250 €. Wir erwarten von den Mietern, dass sie das gemietete Objekt mit der gebotenen Sorgfalt nutzen und es bei ihrer Abreise sauber und ordentlich hinterlassen. Das Rauchen ist in den Ferienhäusern nicht gestattet.
Von dieser Versicherung ausgeschlossen sind:
• Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherten verursacht wurden
• Schäden, die durch übermäßigen Konsum von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln/Rauchen in der Wohnung entstanden sind *
• Das Nicht-besenreine und nicht aufgeräumte Hinterlassen des gemieteten Objekts und die daraus resultierenden zusätzlichen Reinigungskosten.* Wird ein übermäßiger Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln und/oder Rauchen in oder um die Unterkunft festgestellt, wird eine Strafe in Höhe von 250,00 € verhängt. Eventuelle zusätzliche Reinigungskosten werden separat in Rechnung gestellt.
Artikel 7: Stornierung
1.Wenn Sie über Residence Westduin gebucht haben (über die Website oder telefonisch), können Sie bis zu 24 Stunden nach der Buchung kostenlos stornieren.
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Stornierungen:
- Bis zu 42 Tage vor Anreise: 30 % des Mietpreises
- Ab 42 Tage vor Anreise: 100 % des gesamten Reisepreises
Residence Westduin berücksichtigt dabei nicht den eigentlichen Ankunftstag des Urlaubers. Der letzte Tag der Berechnung umfasst den Tag vor der Ankunft des Urlaubers bis 24:00 Uhr.
2. Die Vergütung wird nach Abzug der Verwaltungskosten anteilig zurückerstattet, wenn der Platz auf Vorschlag des Urlaubers und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers von einem Dritten für denselben Zeitraum oder einen Teil davon reserviert
wird. Unsere Stornierungsbedingungen gelten nicht für Umbuchungen, die aus Kulanzgründen vorgenommen wurden. Möchten Sie Ihre Umbuchung stornieren? Wir wenden die Frist und den entsprechenden Stornierungsprozentsatz an, die zum Zeitpunkt Ihrer Umbuchung galten. Wenn Sie bei uns eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, bitten wir Sie, die entstandenen Kosten über diesen Link zu melden.
Artikel 8: Nutzung durch Dritte
1. Die Nutzung der Ferienunterkunft durch Dritte ist nur gestattet, wenn Residence Westduin (Callinghe Vakanties) hierfür eine schriftliche Genehmigung erteilt hat.
2. Die erteilte Genehmigung kann an Bedingungen geknüpft werden, die zuvor schriftlich festgelegt werden müssen.
Artikel 9: Mindestalter des Urlaubers/Mieters der Ferienunterkunft
Residence Westduin (Callinghe Vakanties) vermietet seine Unterkünfte ausschließlich an Personen ab 25 Jahren. Im Zweifelsfall wird beim Check-in ein Ausweis verlangt. Wenn bei der Ankunft kein geeigneter Identitätsnachweis vorgelegt werden kann, der mit der Person übereinstimmt, die den Schlüssel für die gemietete Unterkunft abholt, kann der Zugang verweigert und die Reservierung storniert werden, ohne dass eine Rückerstattung der Zahlung erfolgt. Die Identifizierung mit einem Ausweis einer anderen Person wird von uns nicht als gültiger Identitätsnachweis akzeptiert.
Artikel 10: Vorzeitige Abreise des Urlaubers
Bei vorzeitiger Abreise des Urlaubers ist dieser dennoch den vollen Preis für den vereinbarten Zeitraum schuldig.
Artikel 11: Vorzeitige Kündigung durch Residence Westduin (Callinghe Vakanties)
und Räumung bei zurechenbarem Versäumnis und/oder rechtswidriger Handlung
1. Residence Westduin (Callinghe Vakanties) kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
a. Wenn der Urlauber, Miturlauber und/oder Dritte die Verpflichtungen aus dem Vertrag, die dazugehörigen Informationen und/oder die behördlichen Vorschriften trotz vorheriger Verwarnung nicht oder nicht ordnungsgemäß einhalten oder einhalten, und zwar in einem solchen Maße, dass nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit von Residence Westduin (Callinghe Vakanties) nicht verlangt werden kann, den Vertrag fortzusetzen;
b. Wenn der Urlauber trotz vorheriger Verwarnung Residence Westduin (Callinghe Vakanties) und/oder anderen Urlaubern Unannehmlichkeiten bereitet oder die gute Atmosphäre auf oder in der unmittelbaren Umgebung des Geländes stört;
c. Wenn der Urlauber trotz vorheriger Verwarnung durch die Nutzung der Ferienunterkunft gegen die Zweckbestimmung des Geländes verstößt.
2. Wenn Residence Westduin (Callinghe Vakanties) eine vorzeitige Kündigung und Räumung wünscht, muss dies dem Urlauber in einem persönlich überreichten Schreiben mitgeteilt werden. In dringenden Fällen kann auf die schriftliche Verwarnung verzichtet werden.
3. Nach der Kündigung muss der Urlauber dafür sorgen, dass die Ferienunterkunft geräumt und das Gelände so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, verlassen wird.
4. Der Urlauber bleibt grundsätzlich verpflichtet, den vereinbarten Preis zu
zahlen.
Artikel 12: Gesetze und Vorschriften
1. Residence Westduin (Callinghe Vakanties) sorgt jederzeit dafür, dass die Ferienunterkunft sowohl intern als auch extern alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die von staatlicher Seite an die Ferienunterkunft gestellt werden (können).
2. Der Urlauber ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten. Er sorgt auch dafür, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm wohnen, die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einhalten.
Artikel 13: Instandhaltung und Anlage
1. Der Urlauber ist verpflichtet, die Ferienunterkunft und die unmittelbare Umgebung während der Laufzeit des Vertrags in dem Zustand zu halten, in dem er sie übernommen hat.
2. Dem Urlauber, Miturlaubern und/oder Dritten ist es nicht gestattet, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu schneiden oder andere Aktivitäten dieser Art durchzuführen.
Artikel 14: Haftung
1. Residence Westduin (Callinghe Vakanties) tritt ausschließlich als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter auf und übernimmt keinerlei Verantwortung für etwaige Versäumnisse des Vermieters.
2. Residence Westduin (Callinghe Vakanties) haftet nicht für Unfälle, Diebstahl oder Schäden auf dem Gelände der Unterkunft, es sei denn, diese sind auf ein Verschulden von Residence Westduin (Callinghe Vakanties) zurückzuführen.
3. Residence Westduin (Callinghe Vakanties) haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von vergessenen, zurückgelassenen oder unbeaufsichtigt zurückgelassenen Gegenständen. Gefundene Gegenstände werden maximal 4 Wochen lang aufbewahrt. Danach behalten wir uns das Recht vor, diese Gegenstände zu entsorgen, zu spenden oder auf andere Weise zu entfernen. Wenn Sie vergessene Gegenstände zurückerhalten möchten, fallen Versand- und Bearbeitungskosten an. Diese Kosten variieren je nach Größe, Gewicht und Versandort und müssen im Voraus bezahlt werden.
4. Residence Westduin (Callinghe Vakanties) haftet nicht für die Folgen extremer Witterungseinflüsse oder anderer Formen höherer Gewalt.
5. Residence Westduin (Callinghe Vakanties) haftet nicht für Störungen der Versorgungsleistungen.
6. Der Urlauber haftet gegenüber Residence Westduin (Callinghe Vakanties) für Schäden, die durch sein eigenes Handeln oder Unterlassen, das Handeln oder Unterlassen seiner Miturlauber und/oder Dritter verursacht wurden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber, den Miturlaubern und/oder Dritten zuzurechnen sind.
7. Residence Westduin (Callinghe Vakanties) haftet nicht für Belästigungen durch Dritte im weiteren Sinne, einschließlich (Straßen-)Bauarbeiten und/oder (Um-)Bauarbeiten in, neben oder in unmittelbarer Nähe der gemieteten Ferienwohnung.
8. Residence Westduin (Callinghe Vakanties) verpflichtet sich, nach Meldung einer Belästigung durch andere Urlauber durch den Urlauber geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
9. Offensichtliche Fehler und/oder Irrtümer sind für Residence Westduin (Callinghe Vakanties) nicht bindend. Diese Art von Fehlern und Irrtümern sind aus der Sicht des durchschnittlichen Urlaubers auf den ersten Blick als solche erkennbar oder sollten es sein.
10. Wenn Sie die niederländische Sprache nicht ausreichend verstehen, finden Sie auf unserer Website auch die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Residence Westduin (Callinghe Vakanties) in deutscher Sprache. Bei unterschiedlichen Auslegungen sind die niederländischen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN verbindlich.
Artikel 15: Website
Die Website von Residence Westduin (Callinghe Vakanties) wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Trotz der ständigen Sorgfalt und Aufmerksamkeit, die der Erstellung der Website gewidmet wird, ist es möglich, dass Informationen unvollständig oder unrichtig sind. Residence Westduin (Callinghe Vakanties) haftet nicht für Schäden, weder direkt noch indirekt, jeglicher Art, die in irgendeiner Weise mit der Nutzung der Website von Residence Westduin (Callinghe Vakanties) oder mit der vorübergehenden Unmöglichkeit, die Website von Residence Westduin (Callinghe Vakanties) aufzurufen, zusammenhängen. Auch für die Abbildungen auf der Website von Residence Westduin (Callinghe Vakanties) kann keine gesetzliche Haftung übernommen werden.
Artikel 16: Beschwerden
Wenn der Urlauber während der Mietdauer eine Beschwerde bezüglich der Ferienunterkunft hat oder wenn die Ferienunterkunft nicht der zuvor gegebenen Beschreibung der Ferienunterkunft entspricht, ist der Urlauber verpflichtet, Residence Westduin (Callinghe Vakanties) unverzüglich darüber zu informieren. Residence Westduin (Callinghe Vakanties) wird selbstverständlich alle Anstrengungen unternehmen, um das betreffende Problem so schnell wie möglich zur Zufriedenheit aller Parteien zu lösen. Ist der Urlauber mit der Lösung nicht zufrieden, muss er die Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Mietdauer erneut schriftlich bei Residence Westduin (Callinghe Vakanties) einreichen. Verstreicht die Mietdauer, ohne dass Residence Westduin (Callinghe Vakanties) über die Beschwerde informiert wurde, verliert der Urlauber alle Rechte auf Schadenersatz oder Entschädigung. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt niederländisches Recht.